Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hundeschule Easy Dogs

 

Der Vertrag wird zwischen dem Teilnehmer und der mobilen Hundeschule Easy Dogs

in 28259 Bremen-Huchting,

Inhaberin und Hundetrainerin: Susanne Eickhoff, abgeschlossen.

 

 

 

1. Vertragsschluss

 

Mit der Anmeldung macht der Kunde der Hundeschule ein verbindliches Angebot.

 

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande.

 

Mit Zustandekommen des Vertrages erkennt der Kunde die AGB´s an.

 

Die Anmeldung ist bindend für die Kunden und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Gebühr.

 

Der Kunde kann bis 24 Stunden vor Beginn der Leistungen ohne weitere Kosten zurücktreten.

Der Rücktritt hat schriftlich oder mündlich mit dem direkten Kontakt der Trainerin zu erfolgen.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges.

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich und begründen einen Auftrag des jeweiligen Kunden an die Hundeschule Easy Dogs.

 

Vom Kunden nicht wahrgenommene Termine begründen einen Anspruch auf ein Ausfallhonorar – mindestens das Honorar für eine Einzelstunde, einen Hausbesuch (zzgl. ggf. Anfahrtskosten) oder die Gruppenstunde/n.

 

Die Teilnehmergebühr ist in bar als Einzelpreis oder per Kurs-Karte (nach vorherigen Kauf) zu zahlen.

 

Bei Nichtverbrauch der Kurs-Karte besteht kein Rückerstattungsanspruch.

 

Die Kurs-Karte ist nach dem Kauf gültig und verfällt nach Ablauf der Frist automatisch. 


Die Trainerin hält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder den Anweisungen der Trainerin nicht Folge leistet, sich vertragswidrig verhält und insbesondere das Kursziel oder andere Kursteilnehmer gefährdet oder andere, mit Argumenten belegte Gründe (z.B. Verstoß gegen Moral und Ethik bezüglich des Tierschutzes) vorliegen.

 

Für die Durchführung der Kurse ist eine Mindestteilnehmerzahl zu Beginn erforderlich. Wird diese nicht erreicht, kann der Kurs ausfallen und Sie werden benachrichtigt. Wenn noch Plätze frei sind, ist der Einstieg

in laufende Kurse nur begrenzt möglich.

 

Bei Ausfall der Trainerin werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Eine Haftung für Schäden, die durch nicht durchgeführte Kurse/Seminare entstehen, ist ausgeschlossen.

 

Des Weiteren bleiben etwaige Terminänderungen sowie Änderungen des Veranstaltungsortes der Hundeschule Easy Dogs vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt aus dem Vertrag.

 

Kommt ein Lehrgang/Training durch die Hundeschule nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen dem Kunden zurückerstattet.

 

 

2. Vertragsgegenstand

 

Vertragsgegenstand sind Gruppenkurse, Hausbesuche, Einzelstunden und Workshops.

Eine Erweiterung des Angebots bleibt vorbehalten.

 

Der Kunde kann sich vorab über den Inhalt und den voraussichtlichen Ablauf der jeweiligen Angebote erkundigen.

 

Die Hundeschule Easy Dogs übernimmt keine Erfolgsgarantie der im Rahmen des Unterrichts vermittelnden Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg vom Teilnehmer und dem teilnehmenden Hund abhängig ist.

 

 

3. Teilnehmervoraussetzungen

 

Der Hundehalter versichert, dass sein am Training teilnehmender Hund geimpft, entwurmt und erkennbar gesund ist.

 

Außerdem versichert er, dass sein Hund haftpflichtversichert und behördlich angemeldet ist. Dies wird mit der Anmeldung und anschließender Teilnahme bestätigt.

 

Auf Anforderung hat der Hundehalter den Impfpass und die Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.

 

Er verpflichtet sich, nur mit einem gesunden Tier, ohne Ansteckungsrisiko für Personen oder andere Tiere und frei von Parasiten, das Trainingsgelände zu betreten. Sollte eine derartige Krankheit bzw. Floh-und Milbenbefall festgestellt werden, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund von der Veranstaltung auszuschließen, eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

 

Bringt ein Hundehalter seinen Hund vorsätzlich oder fahrlässig mit einer ansteckenden Krankheit oder mit Parasiten behaftet ins Training, so ist er verpflichtet, die Kosten für die Behandlung der angesteckten Hunde und Personen zu übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen sind.


Eine läufige Hündin ist während der Läufigkeit von der Veranstaltung ausgeschlossen, außer die Parteien treffen ausdrücklich eine andere Absprache hinsichtlich der Teilnahme.

Der Hundehalter ist verpflichtet, der Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität und auch Ängstlichkeit seines Hundes Auskunft zu erteilen.

 

 

4. Haftung

 

Die Hundehalter haften für alle von sich und/oder von ihrem Tier verursachten Schäden.

 

Der Hundehalter übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundetrainerin handelt, also z.B. auch dann, wenn der Hund auf Anweisung der Hundetrainerin von der Leine gelöst wird oder bestimmte Übungen vornehmen soll.

 

Die Hundeschule Easy Dogs übernimmt keinerlei Haftung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter oder seinen Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch Eingreifen des Hundetrainers, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden im Freilauf, durch die Nutzung von Geräten, infolge der Teilnahme oder bei Gelegenheit der Teilnahme am Unterricht in Kursen, Hausbesuchen oder im Einzeltraining entstehen.

 

Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an Kursen der Hundeschule Easy Dogs erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko.

 

Die Geräte, öffentliche Wege und Wiesen werden ausschließlich auf eigenes Risiko benutzt.

 

Eltern haften für ihre Kinder.

 

 

5. Veröffentlichungen

 

Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben und verarbeitet, wenn Sie meine Angebote nutzen und für die Bearbeitung Ihres Wunsches notwendige Daten angeben.

 

Soweit ich Sie um weitergehende Informationen bitte, handelt es sich um freiwillige Angaben.

 

Ich werde Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.

 

Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung meiner Kunden verarbeitet und genutzt.

 

Sie können Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie bei mir gespeichert sind. Nach entsprechender Aufforderung werde ich Ihnen diese Informationen schriftlich mitteilen.

 

Alle Fotos und Videoaufnahmen die eventuell während einer Teilnahme des Trainings von den Hunden erstellt wurden, kann die Hundeschule Easy Dogs für ihre Zwecke (z.B. Einstellen auf die Homepage, Verwendung für Werbung und Vorträge) ohne vorherige Absprache mit den Teilnehmern verwenden.

 

Kunden der Hundeschule Easy Dogs, werden nur mit ihrem Einverständnis von den Hundetrainern fotografiert oder gefilmt und nur mit ihrem Einverständnis veröffentlicht. Dem Wunsch einer späteren Löschung der Aufnahmen wird sofort stattgegeben.

 

a) Fotografieren und Filmen des Hundetrainings der Hundeschule Easy Dogs, ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt.

 

b) Von der Hundeschule Easy Dogs NICHT genehmigtes fotografieren und filmen, der Kunden und Hundetrainer während des Hundetrainings, sowie das unerlaubte Weiterleiten und Veröffentlichen von Fotos und Videos werden strafrechtlich verfolgt.

 

C) Tonbandaufnahmen und filmen während eines Hausbesuchs der Hundeschule Easy Dogs bei ihren Kunden, ist ausdrücklich VERBOTEN! 

 

 

6. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

 

 

7. Verhalten im öffentlichen Gelände

 

Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.

 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, Verunreinigungen die durch seinem Hund im öffentlichem Gelände und Zuwegenungen verursacht werden, zu entfernen und entsorgen. Die Entsorgung kann in den dafür vorgesehenen Behältern auf der Trainingsroute erfolgen.

 

Fahrzeuge sind ausschließlich auf den zugewiesenen Parkplätzen abzustellen.

Parkbehinderungen an den Wegen sind zu vermeiden.

 

Belästigungen der teilnehmenden Hunde, an Passanten oder anderen Tieren, sind unbedingt durch die Teilnehmer zu vermeiden.

 

 

8. Schlussbestimmungen

 

Vereinbarungen und Ergänzungen müssen in Schriftform erfolgen, mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

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